Tätigkeitsgebiete

 

Die Haupttätigkeitsbereiche unserer Kanzlei  liegen im Verkehrsrecht und Familienrecht, da Rechtsanwalt Dr. Ackermann Fachanwalt für Verkehrsrecht und Rechtsanwältin Mertens Fachanwältin für Familienrecht ist.

 

Verkehrsrecht

 

Zum Verkehrsrecht zählen alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung stehen. Dazu zählen insbesondere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Verkehrsunfällen, Strafsachen und Bußgeldsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, Streitigkeiten aufgrund des Kaufs oder Verkaufs eines Kraftfahrzeuges oder eines Reparaturauftrages. Aber auch das Reiserecht gehört zum Verkehrsrecht, also z. B. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen Reisemängeln oder gegen eine Fluggesellschaft wegen Flugverspätung.

 

Familienrecht

 

Zum Familienrecht gehören die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt. Dazu gehören auch das Kindschaftsrecht, Adoptionsrecht und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung. Einen besonderen Schwerpunkt bilden bei uns dabei Scheidungen und Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt und Zugewinnausgleich sowie Sorgerecht, Aufenhaltsbestimmungrecht und Umgangsrecht.

 

 

Neben dem Verkehrsrecht und Familienrecht sind wir noch in einer Reihe weiterer Rechtsgebiete tätig, insbesondere:

 

Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht

 

Hier geht es um die Erstellung oder Überprüfung von Verträgen wie z. B. Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen und die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Abwehr von Ansprüchen aus solchen Verträgen.

 

Erbrecht

 

Im Erbrecht geht es vor allem um das Erben und Vererben. In diesem Bereich sind wir vorwiegend tätig in Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Ausarbeitung von Testamenten.

 

Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse aus unselbständiger, abhängiger Beschäftigung. Unsere Kanzlei befasst sich im Bereich des Arbeitsrechtes hauptsächlich mit dem Kündigungsschutz und Lohnforderungen.

 

 

Strafrecht

 

Im Strafrecht geht es um das staatliche Strafen wegen Verstoßes gegen Strafnormen. Unsere Kanzlei beschäftigt sich im Strafrecht vorwiegend um Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z. B. Unfallflucht, Alkoholfahrten, fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung aufgrund eines Verkehrsunfalls) sowie mit dem Jugendstrafrecht und dem Strafrecht im Bereich der Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und Familie, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.

 

 

Urheberrecht / Multimediarecht

 

In diesem Bereich sind wir vorwiegend befasst mit Abmahnungen wegen unerlaubter Downloads von urheberrechtlich geschützten Werken.

 

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© Dr. Stephan Ackermann

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